Behandlung von Schul-, Arbeits- und Wegeunfällen (zugelassene Durchgangsärztin)
Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit zusätzlichen Voraussetzungen, welcher von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung hierfür erhalten hat.
Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen, Schul- und Kitaunfällen, sowie von Wegeunfällen (Unfälle, welche auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück passieren) zuständig.
Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines der o.g. Unfälle.
Der D-Arzt steuert das gesamte Heilverfahren. Er ist von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig.
Bei einem Arbeitsunfall und bei Folgen aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Die verletzte Person muss sich im Normalfall einem Durchgangsarzt vorstellen.
Verordnete Medikamente und Heil- und Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei.